Infos zum Trainings- und Spielbetrieb

Update 03.04.2022

mit der neuen Corona Verordnung, die ab heute gilt, gibt es keine vorgeschriebenen Einschränkungen mehr für unsere Sportangebote.

Die Regeln, die bisher galten waren grob gesagt:

  • Außen: Alles erlaubt, keine Maske, keine Testpflicht
  • Innen: 3G, Maske bis zur Umkleide

Jetzt sind auch die Einschränkungen für den Innenraum entfallen, also

  • Innen: Alles erlaubt, keine Maske, keine Testpflicht

Die neue Verordnung im Land NRW empfiehlt dennoch:

Jeder ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden.
Coronaschutzverordnung NRW §2

Allen Übungsleitern steht es frei, weiterhin eine Maskenpflicht für Begleitpersonen oder Tests für Teilnehmer einzufordern. Wir als Verein stehen hinter diesen Entscheidungen!


Die Teilnahme ist zu jeder Zeit freiwillig und auch jeder Übungsleiter entscheidet für sich, ob er unter dieses Bedingung ein Training / Wettkämpfe anbieten möchte.

Thomas Klaas

Thomas Klaas

2. Vorsitzender

Seit Januar 2011: Fußballjugendleiter
Lizenzinhaber:
Vereinsjugendmanager (2011)


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Dieser Artikel wurde veröffentlicht am 28.05.2020 um 19:52 von: (Aktueller Stand vom 24.04.2022 um 13:43)
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